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ANNAHMEBEDINGUNGEN
Die Lieferungen von unlegiertem Stahlschrott unterliegen den allgemeinen Schrottabnahmebedingungen des Käufers sowie den handelsüblichen Bedingungen,
welche bei sämtlichen Schrottkaufverträgen der Stahlwerke mit den Lieferanten
angewendet werden.
PDF: AGB VSSV |
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